Allgemeine Geschäftsbedingungen
Campaigning Software GmbH

Stand: 1. Mai 2024

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Campaigning Software GmbH („Campaigning Software“) und dem Auftraggeber für Beratungs- und konzeptionelle Leistungen, Designleistungen (Konzeption, Gestaltung und grafische Umsetzung), Programmier- und Entwicklungsleistungen sowie für Leistungen im Zusammenhang mit Kampagnen- und Projektmanagement durch Campaigning Software.

1.2. Die Erbringung der Leistungen durch Campaigning Software erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB und der dem Angebot zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, auf die der Auftraggeber in seinen Bestellformularen oder anderweitig verweist, gelten nicht, sofern Campaigning Software der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von Campaigning Software zur Anwendbarkeit allfälliger Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kann nicht auf eine Zustimmung durch Campaigning Software geschlossen werden.

1.3. Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen.

1.4. Die Lizenzkosten für die SaaS-Lösung CamBuildr sind von diesen AGBs ausgenommen und werden in einem entsprechenden Lizenzvertrag gesondert behandelt.

2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

2.1. Angebote von Campaigning Software gelten als freibleibend.

2.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Campaigning Software nach Erhalt der Bestellung des Auftraggebers eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet oder mit der Erfüllung der beauftragten Leistungen begonnen hat. Eine E-Mail ist dazu ausreichend.

2.3. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang

3.1. Leistungsumfang und nachträgliche Änderungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den im Angebot des Campaigning Bureaus enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sofern möglich, wird Campaigning Software vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsgegenstandes berücksichtigen. Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.

3.2. Der Auftraggeber wird Campaigning Software alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen (wie insbesondere Texte, Daten, Grafiken oder Fotos) zeitgerecht zur Verfügung stellen und Campaigning Software von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

3.3. Nicht enthaltene Leistungen: Neben den in den Leistungsbeschreibungen des Angebotes ausgeschlossenen Leistungen sind folgende Leistungen ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten:
- Verwaltung und/oder Hosting von E Mail-Adressen;
- Anmeldung, Verwaltung und/oder Umleitung von Domains des Auftraggebers (Domain Pointing);
- Bereitstellung oder Beschaffung der für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen (wie insbesondere Texte, Daten, Grafiken, Videos, Sounds oder Fotos);
- individuelle Programmanpassungen oder Neuprogrammierungen auf Wunsch des Auftraggebers;
- Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Leistungen beschäftigten Mitarbeiter von Campaigning Software;
- allfällige Veränderungen oder Weiterentwicklungen an den Leistungen sowie die laufende Wartung nach Übergabe.

3.4. Diese Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung nach den gültigen Stundensätzen von Campaigning Software erbracht oder als Fremdkosten an den Auftraggeber weiterverrechnet.

3.5. Domain des Auftraggebers: Campaigning Software ist nicht zur Domainregistrierung (Anmeldung und Verwaltung) im Namen des Auftraggebers verpflichtet. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Registrierungsstelle. Über Wunsch des Auftraggebers wird Campaigning Software lediglich prüfen, ob die vom Auftraggeber gewünschte Domain verfügbar ist. Campaigning Software ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Auftraggeber gewünschten Domain (insbesondere in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) verpflichtet.

3.6. Quellcode: Der Quellcode einer dem Auftraggeber übergebenen Entwicklungsleistung verbleibt bei Campaigning Software.

3.7. Beauftragte Weiterentwicklungen (Features) an CamBuildr werden in einem bestimmten Zustand übergeben und gehen in den Funktionsumfang der SaaS-Lösung über.

4. Preise und Zahlung

4.1. Die Preise für die Leistungen von Campaigning Software ergeben sich aus dem Angebot und den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich exklusive Umsatzsteuer sowie exklusive allfälliger Fremdkosten, wie insbesondere für den Erwerb von
Rechten an Fotos, Videos, Sounds etc.

4.2. Das Entgelt für einmalige Leistungen besteht je nach Vereinbarung entweder aus dem im Angebot und in der Leistungsbeschreibung genannten Einmalbetrag oder es erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen von Campaigning Software. Bei Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand enthält das Angebot lediglich unverbindliche Kostenschätzungen.

4.3. Für wiederkehrende Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, besteht das Entgelt je nach Wahl des Auftraggebers aus einem monatlichen Fixbetrag oder es erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen von Campaigning Software. Erfolgt die Abrechnung mit einem monatlichen Fixbetrag, sind sämtliche Leistungen von Campaigning Software im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung des Angebots genannten Stundenkontingents abgegolten. Bei einer Überschreitung des Stundenkontingents werden die darüber hinausgehenden Leistungen nach den jeweils gültigen Stundensätzen von Campaigning Software zusätzlich abgerechnet. Bei der Erfassung der Stunden wird jeweils auf die nächste Viertelstunde aufgerundet.

4.4. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Sämtliche Rechnungen sind bei Rechnungserhalt sofort ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Verrechnung monatlich im Voraus.

4.5. Die Preise bei Dauerschuldverhältnissen werden wertgesichert. Die Preise bei Dauerschuldverhältnissen folgen den Änderungen des Verbraucherpreisindex 2010 der Statistik Austria oder eines an seine Stelle tretenden Index. Als Basismonat dient der Monat des Vertragsabschlusses. Änderungen der Indexzahlen nach oben als auch nach unten bis zu 3 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jeder Über- oder Unterschreitung neu zu berechnen, wobei stets die Indexzahl jenes Monats für die weitere Berechnung des Änderungsspielraumes relevant ist, in welchem die 3 %Grenze erstmals über- oder unterschritten wurde. Eine verspätete und/oder nicht vorgenommene Indexierung ist nicht als Verzicht zu werten und kann jederzeit zu einer Nachverrechnung führen.

4.6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Campaigning Software – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Leistungen und Lieferungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten und/oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Campaigning Software ist berechtigt, dem Auftraggeber alle Kosten in Rechnung zu stellen, die durch nicht fristgerechte Zahlung entstehen (wie insbesondere Mahnspesen oder Rechtsanwaltskosten).

4.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1. Bei einmaligen Leistungen (Projekten) endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung (mit Abschluss des Projekts).

5.2. Wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden je nach Vereinbarung befristet oder unbefristet mit monatlicher Kündbarkeit erbracht.

5.3. Im Falle einer Befristung endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des jeweiligen Leistungsteils nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung des Angebots genannten Zeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Unbefristete Vertragsverhältnisse können, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

6. Inhalte und Nutzung

6.1. Die von Campaigning Software erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte an den Leistungen und den von Campaigning Software geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Zeichnungen, Software, Dokumentationen etc.) stehen Campaigning Software bzw. deren Lizenzgebern zu. Die Leistungen, einschließlich allfälliger Vorarbeiten, dürfen ohne Zustimmung von Campaigning Software nicht verändert werden. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen, zu verwenden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einzelner oder aller Nutzungsrechte bedarf der Zustimmung der Campaigning Software.

6.2. Alle Rechte an von Campaigning Software eingebrachten, verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Programmen, Programmteilen, Quellcodes, Designs und Konzepten bleiben exklusiv bei Campaigning Software; diese stellen vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar.

6.3. Rechte an Werken im Auftrag des Auftraggebers: Werden von Campaigning Software Werke individuell und auf Rechnung und Kosten des Auftraggebers hergestellt, so wird dem Auftraggeber das Werknutzungsrecht für sämtliche Verwertungsarten daran eingeräumt. Sollte Campaigning Software eigene Bilder, Grafiken, Videos, Sounds und sonstige Materialien, die im Werk verarbeitet werden, einbringen, reicht das Werknutzungsrecht nur soweit Campaigning Software über Rechte verfügt. Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu Campaigning Software dabei schadlos zu halten.

6.4. Campaigning Software wird das Recht eingeräumt, ein Vervielfältigungsstück im eigenen Datenbestand elektronisch zu archivieren. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber Campaigning Software eine unwiderrufliche, nicht exklusive, gebührenfreie und übertragbare Werknutzungsbewilligung sowie das Recht ein, seinerseits weitere Werknutzungsbewilligungen zu erteilen, wobei sich diese Werknutzungsbewilligung auf die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbesserung, Verwertung und Verbreitung der Ideen, Konzepte, Strukturen und Inhalte solcher Auftragswerke bezieht. Vertrauliche Informationen werden von Campaigning Software jedoch nicht
verwertet.

6.5. Der Auftraggeber ist allein für die Inhalte seiner Websites, SocialMedia-Präsenzen, Kampagnen und sonstigen Auftritte verantwortlich und versichert, dass durch seinen Auftritt weder Rechte Dritter (wie insbesondere Marken-, Namens-, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden, noch gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Insbesondere wird der Auftraggeber keine sitten- oder gesetzwidrigen Inhalte publizieren oder darauf hinweisen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Gleiches gilt für fremde Inhalte, auf die der Auftraggeber durch Hyperlinks oder sonst verweist.

6.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Texte, Bilder, Videos, Sounds und sonstigen Materialien zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich und versichert, diesbezüglich über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere auch über das Recht zur Verwendung im Internet. Der Auftraggeber wird Campaigning Software von allen Folgen allfälliger Rechtsverletzungen vollständig schad- und klaglos halten. Campaigning Software ist nicht verpflichtet, beigestellte Informationen, Daten, Unterlagen, Texte, Bilder, Videos, Sounds oder sonstige Materialien auf ihre Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften oder auf die mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter zu prüfen.

6.7. Campaigning Software übernimmt keine Verantwortung für Inhalt und Vollständigkeit des Impressums, datenschutzrechtlicher Informationen sowie sämtlicher nach den gesetzlichen Bestimmungen auf der Website oder in sonstigen Auftritten des Auftraggebers anzuführenden Angaben und Informationen (z.B. nach ECG, UGB, GewO, MedienG, KSchG, DSGVO, DSG, FernFinG, etc.). Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine für derartige Inhalte verantwortliche Person bekannt zu geben.

6.8. Für den Fall, dass Campaigning Software vom Auftraggeber mit dem Entwurf eines Corporate Identity Designs (z.B. Logos, Schriftzüge, etc.) beauftragt wird, ist der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, dass dadurch weder Rechte Dritter (wie insbesondere Marken, Namens, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden noch gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Insbesondere ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er diesbezüglich über alle erforderlichen Rechte verfügt. Dem Auftraggeber wird empfohlen, hinsichtlich dieser Leistungen eine Markenähnlichkeitsrecherche oder sonstige Nachforschungen hinsichtlich möglicher Rechte Dritter anzustellen. Der Auftraggeber wird Campaigning Software von allen Folgen allfälliger Rechtsverletzungen vollständig schad- und klaglos halten.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Gewährleistung: Campaigning Software ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe der Leistung an den Auftraggeber besteht, zu beheben.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat und die Anzeige Campaigning Software zugeht, andernfalls die Leistungen der Campaigning Software als abgenommen gelten. Der Auftraggeber hat das Vorliegen des Mangels unverzüglich nachzuweisen. Zeigt der Auftraggeber den Mangel nicht unverzüglich an, so verliert er auch den Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat Campaigning Software nach seiner Wahl den mangelhaften Teil der Leistungen nachzubessern oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.

7.3. Voraussetzung jeder Mängelbehebung durch Campaigning Software ist, dass es sich um einen funktionsstörenden Fehler handelt, dieser reproduzierbar ist und dass Campaigning Software vom Auftraggeber alle für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält.

7.5. Haftung. Campaigning Software haftet für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. 7.6. Für vom Auftraggeber vorgenommene oder veranlasste nachträgliche Veränderungen und/oder Weiterentwicklungen an den Leistungen von Campaigning Software und den sich daraus ergebenden Folgen ist jede Haftung und jede Gewährleistung durch Campaigning Software ausgeschlossen. Campaigning Software übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für mangelnde Kenntnisse des Auftraggebers.

8. Datenschutz und Datensicherheit

8.1. Campaigning Software wird Daten nur unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwenden. Insbesondere wird Campaigning Software Daten ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Auftraggebers verwenden und alle erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen treffen. Campaigning Software wird nur solche Mitarbeiter heranziehen, die sich der Campaigning Software gegenüber zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

8.2. Der Auftraggeber ist für die Sicherung von Daten und sonstigen Materialien, welche Campaigning Software zur Erbringung der Leistungen überlassen werden, verantwortlich. Campaigning Software ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien zu erstellen. Jede Haftung durch Campaigning Software für allfällige Datenverluste ist ausgeschlossen.

8.3. Wenn Campaigning Software als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber als datenschutzrechtlichen Verantwortlichen tätig wird, treffen die Parteien bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO die Vereinbarungen gemäß der durch Campaigning Software zur Verfügung gestellten „Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO“.

9. Allgemeines

9.1. Der Auftraggeber erklärt, dass er den vorliegenden Vertrag als ein zum Betrieb seines Unternehmens gehörendes Geschäft abschließt.

9.2. Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, namentlich als Kunde (Referenz) der Campaigning Software genannt zu werden und mit einem allenfalls vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Logo in die öffentlich zugängliche Referenzliste der Campaigning Software aufgenommen zu werden.

9.3. Übertragung von Rechten und Pflichten: Campaigning Software ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Campaigning Software abtreten oder übertragen. Campaigning Software ist berechtigt, die übertragenen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

9.4. Vertrauliche Informationen: Vertrauliche technische und kaufmännische Informationen, die von einer Vertragspartei zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der überlassenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden und nur im genehmigten Umfang kopiert und verwendet werden. Die in den Dokumenten enthaltenen Informationen sind Eigentum der überlassenden Partei und sind an diese auf entsprechende Anforderung und grundsätzlich bei Vertragsende zurückzugeben. Campaigning Software verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Campaigning Software wird über den Inhalt der übertragenen Leistungen sowie sämtliche Informationen und Umstände, die Campaigning Software im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zugegangen sind, Stillschweigen bewahren. Campaigning Software ist jedoch von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen es sich bedient, entbunden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung der Campaigning Software weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind Campaigning Software unverzüglich zurückzustellen bzw. über Aufforderung nachweislich zu vernichten, wenn der Auftraggeber die angebotenen Leistungen nicht bei Campaigning Software bestellt. Sämtliche Rechte an dem von Campaigning Software dem Auftraggeber vorgeschlagenen Design des Internetauftritts, der Kampagnen sowie sonstiger Auftritte verbleiben bei Campaigning Software. Das Design darf ohne Zustimmung durch Campaigning Software weder verwendet noch umgesetzt oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden.

9.6. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Campaigning Software und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen sachlich zuständigen Gerichtes im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

9.7. Wirksamkeit. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

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 © CamBuildr2023

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